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Startseite > Service > Webmaster > Datenschutz


Datenschutz


Datenschutz bzw. Datenschutzrichtlinien finden sich leider auf den wenigsten Angeboten. Dabei sollte man diese auf keinen Fall vernachlässigen, sofern irgendwelche Daten des Kunden gespeichert werden. Alleine die Speicherung der Mailadresse für einen Newsletter setzt schon entsprechende Datenschutzrichtlinien voraus. Schliesslich muss der Kunde wissen, was mit seinen persönlichen Daten geschieht und wer sie zu welchem Zweck speichert.

Zu den Datenschutzrichtlinien gehört nicht nur die Aufklärung des Kunden vor der Eingabe von persönlichen Daten, sondern auch die entsprechende Kenntlichmachung von externen Links. Also Hyperlinks die auf fremde Angebote weisen.
Auch hier muss dem Kunden im Vorfeld bekannt sein, dass er das Angebot von Anbieter A verlässt und jetzt zum Anbieter B weitergeleitet wird. Dieses gilt im übrigen auch für Partnerprogramme.
Die Kenntlichmachung von externen Links bei Werbeeinblendungen von Bannern ist in der Regel unkompliziert. Hier hat sich die Einbindung einer weiteren kleinen Grafik mit dem Schriftzug "Werbung" oder "Anzeige" bewährt. Dieses Verfahren wurde im übrigen aus dem Printbereich übernommen. Dort sind Werbeanzeigen auch als solche gekennzeichnet.
Es gibt jedoch auch einige Betreiber von Bannertauschsystemen die in ihren AGB die Kenntlichmachung der Banner als Werbung untersagen. Dieses ist jedoch nicht erlaubt und wird von den Datenschutzbeauftragten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt.

Der Hinweis auf einen externen Link bei Textlinks ist da schon ein wenig komplizierter. Jedoch hat es sich auch hier bewährt eine entsprechend kleine Grafik vor den Link einzubinden. Andere Betreiber, auch der IVEW, kennzeichnet externe Links mit dieser Grafik: Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind..

Viele Webmaster, gerade aus der Erotikbranche, nutzen ihre Domain meist ausschliesslich dazu auf die Programme ihrer Partnerprogrammbetreiber zu verlinken. Jedoch gilt hier das gleiche Verfahren als wenn die Domain mit eigenen Inhalten gefüllt wird. Es muss ein Impressum vorhanden sein, ein JSBA muss bestellt werden und externe Links müssen kenntlich gemacht werden. Ebenso müssen Datenschutzrichtlinien vorhanden sein, bzw. es muss auf die - hoffentlich vorhandenen - Datenschutzrichtlinien des Programmbetreibers hingewiesen werden.

Sie werden sich jetzt fragen, wer sowas auch umsetzt ? Stimmt, fast niemand ! Jedoch ist diese Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Wir haben eine Datenschutzerklärung entwickelt, die für die meisten Webseiten ausreichend sein sollte. Diese dürfen Sie gerne für Ihre Seiten verwenden.

Viele Betreiber versuchen sich durch einen sog. Disclaimer von den Angeboten auf die sie verlinken, zu distanzieren. Dieses ist in der Regel auch legitim, sofern ein paar Regeln eingehalten werden.
Vor der Verlinkung muss natürlich die zu verlinkende Webseite auf "Unbedenklichkeit" geprüft werden. Das verlinken auf nicht konforme Angebote ist nicht erlaubt und in diesem Fall hat der Disclaimer keiner Wirkung.

Artikel eingestellt: 03.07.2005



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